Rauchverbot

 Mit dem heutigen 01. September ändert sich in Deutschland die Rechtslage was das Rauchen angeht. Nachdem der Tabakindustrie bereits 2005 verboten wurde, für ihre Produkte zu Werben, richten sich die neuen Gesetzesauflagen nicht mehr gegen die Hersteller sondern gegen die Konsumenten: Das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, Taxi, Züge, Flugverkehr...), Bahnhöfen sowie Bundesbehörden, einschließlich Arbeitsagenturen, Gerichten, Stiftungen und Parlamentsgebäuden ist ab heute untersagt. Weiterhin ist der Erwerb und Konsum von Zigaretten ab dem heutigen Tag nur noch den Erwachsenen gestattet, wer unter 18 Jahren alt ist und raucht, macht sich strafbar. Geschäfte die Minderjährigen Tabakwaren verkaufen, müssen in Zukunft mit einem verstärkten Strafvollzug rechnen.

Weiterhin plant die Bundesregierung den Konsum von  Alkohol auf ein Einstiegsalter von 18 Jahren anzuheben. Näheres dann zu seiner Zeit...

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