Karlsruhe vs. STASI 2.0

Die Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben einen Eilbeschluss zur teilweisen Außerkraftsetzung der Vorratsdatenspeicherung erwirkt.

BundesadlerNach der Erlassung vieler neuer Gesetze im letzten Jahr, welche die deutschen Bürger zunehmend überwachen sollen, hatten (und haben) viele Leute Angst das sich Deutschland zu einem Überwachungsstaat wie Großbritannien entwickelt.

Nachdem vor einigen Wochen das Bundesverfassungsgericht klar gestellt hatte, dass Onlinedurchsuchungen nur legitim sind, wenn ein erhöhter Verdacht auf kriminelle Machenschaften besteht, wurde nun auch noch der Vorratsdatenspeicherung ein Riegel vorgeschoben.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, darf der Staat zwar weiterhin Daten von Bürgern sammeln, aber wie auch bei der Onlinedurchsuchung , nur von denen, welche unter Kriminalitätsverdacht stehen.

Für die 34.000 Verfassungskläger, welche sich der Klage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung angeschlossen haben, dürfte dieser Beschluss wohl Erleichterung bedeuten. Denn in der Tat ist die Folge dieses Eilbeschlusses die Wiederherstellung des Status Quo vor der Vorratsdatenspeicherung: Der Staat darf nur "schnüffeln" wenn ein Verdacht besteht. Präventives Sammeln von Benutzerdaten aller Bürger ist ein weitreichender Eingriff in die Privatsphäre der deutschen Bevölkerung und somit verfassungswidrig.

"In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen."

Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel und das Verfassungsgericht ist davon überzeugt, dass man  die Verhältnismäßigkeit von Privatsphäre und Verbrechensaufklärung kritisch betrachten muss.

Summa summarum bedeutet das Urteil, dass der Staat zwar weiter Daten sammeln darf, aber mit diesen nicht machen kann was er will. Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen.

VerfassungsgerichtSomit schiebt das Bundesverfassungsgericht Schäubles Antiterrorplänen, wie schon bei Onlinedurchsuchungen und dem verdachtsfreien Scannen von Nummernschildern, einen Riegel vor. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen. Es ist ein wichtiger "Sieg" im Kampf gegen die totale Überwachung. Dennoch sollte man nicht Vergessen, dass das Speichern der Daten weiterhin erlaubt ist und durchgeführt wird. Es ist fraglich in welcher Weise sich die Behörden an die gesetzlichen Vorgaben halten. Denn wenn die Daten einmal vorhanden sind, sind Beamte, Staatsanwälte und Richter oft schnell bereit einen "Verdacht" auszusprechen um sich den Zugriff auf die Daten zu legitimieren...


Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html






Kommentare

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wenigstens ist auf die Verfassungsrichter noch halbwegs Verlass. Nur schade das es in Deutschland immer erst bis zur letzten Instanz gehen muss.
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