Main Menu
Must see
Karlsruhe vs. STASI 2.0
Mittwoch, den 19. März 2008 um 14:47 Uhr
Die Verfassungsrichter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben einen Eilbeschluss zur teilweisen Außerkraftsetzung der Vorratsdatenspeicherung erwirkt.
Nach der Erlassung vieler neuer Gesetze im letzten Jahr, welche die deutschen Bürger zunehmend überwachen sollen, hatten (und haben) viele Leute Angst das sich Deutschland zu einem Überwachungsstaat wie Großbritannien entwickelt.
Nachdem vor einigen Wochen das Bundesverfassungsgericht klar gestellt hatte, dass Onlinedurchsuchungen nur legitim sind, wenn ein erhöhter Verdacht auf kriminelle Machenschaften besteht, wurde nun auch noch der Vorratsdatenspeicherung ein Riegel vorgeschoben.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes, darf der Staat zwar weiterhin Daten von Bürgern sammeln, aber wie auch bei der Onlinedurchsuchung , nur von denen, welche unter Kriminalitätsverdacht stehen.
Für die 34.000 Verfassungskläger, welche sich der Klage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung angeschlossen haben, dürfte dieser Beschluss wohl Erleichterung bedeuten. Denn in der Tat ist die Folge dieses Eilbeschlusses die Wiederherstellung des Status Quo vor der Vorratsdatenspeicherung: Der Staat darf nur "schnüffeln" wenn ein Verdacht besteht. Präventives Sammeln von Benutzerdaten aller Bürger ist ein weitreichender Eingriff in die Privatsphäre der deutschen Bevölkerung und somit verfassungswidrig.
Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel und das Verfassungsgericht ist davon überzeugt, dass man die Verhältnismäßigkeit von Privatsphäre und Verbrechensaufklärung kritisch betrachten muss.
Summa summarum bedeutet das Urteil, dass der Staat zwar weiter Daten sammeln darf, aber mit diesen nicht machen kann was er will. Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen.
Somit schiebt das Bundesverfassungsgericht Schäubles Antiterrorplänen, wie schon bei Onlinedurchsuchungen und dem verdachtsfreien Scannen von Nummernschildern, einen Riegel vor. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen. Es ist ein wichtiger "Sieg" im Kampf gegen die totale Überwachung. Dennoch sollte man nicht Vergessen, dass das Speichern der Daten weiterhin erlaubt ist und durchgeführt wird. Es ist fraglich in welcher Weise sich die Behörden an die gesetzlichen Vorgaben halten. Denn wenn die Daten einmal vorhanden sind, sind Beamte, Staatsanwälte und Richter oft schnell bereit einen "Verdacht" auszusprechen um sich den Zugriff auf die Daten zu legitimieren...
Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
| < Zurück | Weiter > |
|---|
ein Frosch im Alltag
Herzlich Willkommen auf frogged.de!
Hier bloggt ein Frosch mit dem Ziel dich zu unterhalten, dich zu bilden, dich zum Lachen und manchmal auch zum Weinen zu bringen.
Viel Spaß!
Kommentare